Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union
Der vorliegende Text bietet keine inhaltlichen Informationen zu „1.5“ und ist lediglich eine organisatorische Referenz, weshalb eine inhaltliche Zusammenfassung nicht möglich ist. Stattdessen werden technische und rechtliche Aspekte verschiedener Themenbereiche erläutert. Zunächst wird der Code „D:20250509000516+02’00’“ als ISO 8601-Zeitstempel erklärt, der den Zeitpunkt des 9. Mai 2025 um 00:05:16 Uhr in einer Zeitzone, die zwei …