Internationale Gesundheitsvorschriften (2005): Ermächtigung der Mitgliedstaaten, die Änderungen im Anhang der Resolution WHA77.17 zu akzeptieren, die am 1. Juni 2024 verabschiedet wurden.

Der vorliegende Text behandelt die geplante EU-Entscheidung zur Annahme der am 1. Juni 2024 bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedeten Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, diese Amendments im Interesse der EU ohne Vorbehalte zu akzeptieren, um die globale Gesundheitsschutzagenda zu stärken.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zielen darauf ab, die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, vorbereitete Maßnahmen zu verbessern und im Falle von Gesundheitsnotständen koordiniert zu reagieren, ohne den internationalen Verkehr und Handel unnötig zu beeinträchtigen. Die Anpassungen, beschlossen durch Resolution WHA77.17, sind darauf ausgerichtet, die Effektivität dieser Vorschriften zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, die Bewältigung von Pandemien und die Stärkung der globalen Zusammenarbeit.

Die Änderungen umfassen mehrere zentrale Neuerungen: Die Einführung einer Definition für „Pandemien“ mit dazugehörigem Melde- und Katastrophenmechanismus, der die internationale Zusammenarbeit bei aufkommenden oder bereits bestehenden Pandemien verbessern soll. Zudem wird explizit der Bereich „Pandemievorsorge“ innerhalb des Rahmens der IGV hervorgehoben. Es sind Maßnahmen vorgesehen, den Zugang zu medizinischen Produkten und die Finanzierung zu stärken, sowie die Zusammenarbeit zwischen der WHO und anderen Organisationen bei der zeitnahen Informationsweitergabe bei Gesundheitsnotfällen zu verbessern.

Weiterhin sieht der Vorschlag vor, die Empfehlungen der WHO so zu formulieren, dass die internationale Reisetätigkeit erleichtert und Versorgungsketten aufrechterhalten werden. Der Einsatz digitaler Gesundheitszertifikate wird neu ermöglicht, um die Mobilität bei Gesundheitsfragen zu erleichtern. Es werden auch neue Vorschriften für den Umgang mit Transportmitteln und Häfen eingeführt, um Gesundheitsschutzmaßnahmen an Bord und bei der Ein- und Ausreise besser zu koordinieren.

Die EU-Kommission plant, die Mitgliedstaaten durch diesen Beschluss zu ermächtigen, die Änderungen der IGV anzunehmen, wobei der Rat nur handeln kann, wenn das EU-Parlament zuvor seine Zustimmung erteilt hat. Die meisten Änderungen betreffen Bereiche, in denen die EU bereits Kompetenzen besitzt, insbesondere im Bereich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, medizinischer Versorgung, Schutzmaßnahmen, Freizügigkeit sowie zivilgesellschaftlicher Maßnahmen.

Die Anpassungen sollen die globale und europäische Pandemieprävention verbessern, indem sie die Kooperation zwischen Staaten, der WHO und anderen Akteuren stärken, ohne die nationalen Souveränitäten bei der Gestaltung der nationalen Gesundheitspolitik zu beschneiden. Die EU bleibt kein Vertragsstaat der IGV, sondern kann ihre externen Kompetenzen durch die Mitgliedstaaten wahrnehmen, die intern die Änderungen übernehmen. Insgesamt zielt der Vorschlag darauf ab, die bisherige Regelwerke an die aktuellen Herausforderungen im internationalen Gesundheitswesen anzupassen und eine effektivere, koordinierte Reaktion auf gesundheitliche Notfälle sicherzustellen – im Einklang mit den EU-rechtlichen Befugnissen und ohne zusätzliche fiskalische Belastungen für die Mitgliedstaaten.

Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2024/0299(NLE)
Ref.No.: 2024/0299(NLE) *** Public Health
Date: 06/05/2025 : Vote scheduled
EU Committee: Public Health