Das europäische Gesetzgebungsverfahren befasst sich mit der Anerkennung der Äquivalenz von Moldawien und der Ukraine hinsichtlich der Inspektion und Produktion von Saatgut im Einklang mit EU-Anforderungen, um den Handel mit landwirtschaftlichen Saaten zu erleichtern. Im Mittelpunkt steht eine Entscheidung, die die bisherige EU-Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung 2003/17/EC, aktualisiert. Moldawien ist seit 2018 und die Ukraine seit 2020 auf der Liste der Nicht-EU-Länder, denen die EU die Gleichwertigkeit der Inspektions- und Produktionsstandards anerkennt, um den Export von Samen wie Futtersaatgut, Rübensamen, Sonnenblumen- und Rapsamen zu ermöglichen.
Der Legislative Vorschlag, COM(2024)0052, wurde vom Europäischen Parlament am 5. Februar 2024 veröffentlicht und befindet sich gegenwärtig in der ersten Lesung im Parlament, insbesondere im zuständigen Agrarausschuss. Das Ziel ist, die bestehenden Regelungen so anzupassen, dass die Inspektionen und die Produktionsqualität in Moldawien und der Ukraine den europäischen Standards entsprechen. Dazu wurden die Gesetzgebungssysteme dieser Länder geprüft, Audits durchgeführt und bestätigt, dass sie ausreichend an die EU-Regelungen angepasst sind. Insbesondere die akkreditierten Saatgutlabore sowie die Aufnahme beider Länder in OECD-Saatgutprogramme sichern die Qualität und Rechtssicherheit.
Die reformspezifischen Änderungen betreffen Saatgut von Futterpflanzen in Moldawien sowie von Rüben, Sonnenblumen, Raps und Sojabohnen in der Ukraine, die von den jeweiligen Behörden zertifiziert werden. Durch diese Anerkennung soll der Handel erleichtert werden, was wiederum die Produktion und den Austausch von qualitativ hochwertigem Saatgut innerhalb der EU und mit den genannten Ländern fördern soll. Außerdem eröffnet diese Regelung die Möglichkeit für Unternehmen, in Kapazitäten in Moldawien und der Ukraine zu investieren, da sie künftig direkte Exportrechte erhalten.
Der Gesetzesprozess ist im parlamentarischen Ausschuss für Landwirtschaft aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Es fanden bereits Beratungen, Abstimmungen und der Austausch mit Interessenvertretungen statt, einschließlich Treffen mit Euroseeds und Regierungsvertretern Moldawiens. Die nächste Phase ist die Abstimmung im Plenum, die nach den ersten Entscheidungen im Ausschuss erfolgen soll, inklusive Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen.
Der Vorschlag basiert auf einer Reihe von Vorgeschichten: Moldawien hat die Anträge auf Anerkennung der Saatgutqualität seit 2012 gestellt, und die Ukraine seit 2020. Die Kommission hat diese Anträge geprüft, gesetzliche und kontrollsystembezogene Dokumentationen bewertet und festgestellt, dass die jeweiligen Systeme mit den EU-Standards vergleichbar sind. Das regulatorische Ziel ist es, die bestehende EU-Anerkennung für bestimmte Saatgutarten auf neue Sorten auszuweiten, um den internationalen Handel zu erleichtern, Innovationen zu fördern und die Versorgungssicherheit innerhalb der EU zu stärken.
Insgesamt ist dieser Beschluss ein Schritt zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels mit Saatgut und zur Pflege der Beziehungen zu Moldawien und der Ukraine im Agrarbereich. Durch die formale Anerkennung der Äquivalenz der Inspektions- und Produktionsstandards wird die Importzertifizierung erleichtert, wodurch europäische und nationale Unternehmen in die Saatgutförderung und -produktion investieren können. Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit im weiteren parlamentarischen Verlauf und soll bis zur endgültigen Entscheidung in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2024/0027(COD)
Ref.No.: 2024/0027(COD) ***I Agriculture and Rural Development
Date: 22/05/2025 : Vote scheduled
EU Committee: Agriculture and Rural Development