Die EU plant eine Veränderung ihrer Importregelungen für ukrainische Produkte im Rahmen einer Verordnung, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen werden soll. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine entgegenzuwirken, insbesondere die ukrainischen Marktzugangsmöglichkeiten zu schützen. Seit dem Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar 2022 ist die ukrainische Handelsfähigkeit erheblich eingeschränkt, etwa durch Zerstörungen in der Stahl- und Eisenindustrie.
Bisher regelt die Verordnung (EU) 2015/478 die gemeinsamen Importregeln in der EU, inklusive Überwachungs- und Schutzmaßnahmen. Die neue Maßnahme zielt darauf ab, bestimmte Bestimmungen dieser Verordnung für ukrainische Importe auszusetzen, um Sanktionen und Maßnahmen bei unkontrolliertem Importanstieg zu vermeiden, der die Industrie in der EU gefährden könnte. Die EU-Kommission kann eine Umsetzungshandlung erlassen, um die Anwendung der neuen Regelung bei Bedarf für maximal zwölf Monate auszusetzen, falls Importe aus der Ukraine erheblich steigen und eine Bedrohung für die europäische Industrie darstellen.
Der Vorschlag sieht eine Laufzeit von drei Jahren vor, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere drei Jahre, sofern das Europäische Parlament oder der Rat nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf dagegen widersprechen. Die Verordnung soll den freien Handel mit ukrainischen Gütern erleichtern und gleichzeitig die EU-Wirtschaft vor marktverzerrenden Importen schützen.
Der Gesetzgebungsprozess ist derzeit im ersten Lesen im Parlament, mit einem Berichtsvorschlag des INTA-Ausschusses und Anhörungen zu Amendierungen. Eine Reihe von Schattenberichterstattern vertritt unterschiedliche Fraktionen. Der Vorschlag wurde am 7. März 2025 veröffentlicht, eine erste Lesung im Ausschuss fand im April statt.
Zusammenfassend zielt die Initiative darauf ab, den Import aus der Ukraine während der anhaltenden Konflikte zu erleichtern und gleichzeitig eine flexible Kontrolle bei unerwartetem Importanstieg zu gewährleisten. Es handelt sich um eine gezielte Anpassung der bestehenden Schutzmaßnahmen in Reaktion auf die besonderen Herausforderungen infolge des Krieges. Die endgültige Entscheidung liegt bei EU-Parlament und Rat, wobei die Verordnung eine temporäre, bedarfsgerechte Aussetzung bestimmter Schutzmechanismen vorsieht, um die ukrainische Wirtschaft zu entlasten, ohne die europäische Industrie zu gefährden.
Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2025/0056(COD)
Ref.No.: 2025/0056(COD) ***I International Trade
Date: 08/05/2025 : Vote scheduled
EU Committee: International Trade