CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Vereinfachung und Stärkung

Der vorliegende Vorschlag der Europäischen Kommission betrifft die Überarbeitung und Stärkung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), einer zentralen Maßnahme im Rahmen der europäischen Klimapolitik zur Vermeidung von Carbon Leakage und Reduktion globaler Treibhausgasemissionen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu verringern, den Mechanismus effizienter zu gestalten und somit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu fördern.

Im Zuge der Reform soll vor allem die Bürokratiebelastung für Importeure reduziert werden, insbesondere durch die Einführung eines Schwellenwerts für kleine Mengen an importierten Embedded-Emissions, der zum Beispiel für Kleinunternehmer und SMEs gilt. Hierbei wird eine jährliche Schwelle von 50 Tonnen eingeführt, wodurch etwa 182.000 Importeure, hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen, von den CBAM-Abgaben befreit werden – was 90 % der Importe und über 99 % der in den Anwendungsbereich fallenden Emissionen betrifft. Ziel ist es, die wenigen großen Emittenten stärker zu erfassen, ohne die kleinen Akteure unverhältnismäßig zu belasten.

Zudem sieht die Vorschlagsinitiative eine Vereinfachung der administrativen Prozesse vor, darunter die Erleichterung bei der Erteilung von Genehmigungen, die Datenübermittlung von Drittlandproduzenten, die Berechnung der eingebetteten Emissionen sowie die Verifikations- und Berichtsprozesse. Die Änderungen sollen die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der Kommission erleichtern, die Kosten und den bürokratischen Aufwand für unternehmenskritische Prozesse minimieren und die Wirksamkeit des Mechanismus erhöhen. Hierbei werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch und Umgehung verstärkt, inklusive einer gemeinsamen Strategie gegen Umgehung.

Darüber hinaus wird die Reform die Grundlage für eine mögliche zukünftige Erweiterung des CBAM-Umfangs schaffen. Im zweiten Halbjahr 2025 plant die Kommission eine umfassende Überprüfung des Mechanismus, die eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs berücksichtigt. Die Reform ist Teil des sogenannten «Omnibus»-Pakets, das auf eine effizientere Umsetzung der EU-Klimaziele abzielt, um den administrativen Rahmen zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die europäischen Nachhaltigkeitsziele voranzutreiben.

Als rechtlicher Rahmen basiert der Vorschlag auf der Verfahrensordnung des Europäischen Parlaments und der EU-Verträge, wobei das Gesetz im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (ex-codecision) ausgearbeitet wird. Die parlamentarische Diskussion ist momentan im ersten Lesungsstadium, mit Vorbereitungen für die Ausschussberatungen und Abstimmungen. Verschiedene Ausschüsse wie ENVI, INTA, ITRE und BUDG sind in den Beratungsprozess eingebunden, wobei insbesondere die Umwelt-, Handels-, Industrie- sowie Haushaltsausschüsse eine bedeutende Rolle spielen. Das Projekt steht im Zusammenhang mit wichtigen legislativen Dokumenten und Vorschlägen, die im Februar 2025 veröffentlicht wurden und die Grundlage für die aktuellen Änderungen bilden.

Zusammenfassend verfolgt der Vorschlag das Ziel, den CBAM effizienter, transparenter und gerechter zu gestalten, um den europäischen Klimazielen widerspruchsfrei gerecht zu werden, ohne die administrative Belastung für kleine Importeure unverhältnismäßig zu erhöhen. Damit soll der Mechanismus als stabiler Pfeiler der europäischen Klimapolitik gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in einer nachhaltigen Zukunft sichergestellt werden.

Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2025/0039(COD)
Ref.No.: 2025/0039(COD) ***I Environment, Climate and Food Safety
Date: 21/05/2025 : Debate scheduled
EU Committee: Environment, Climate and Food Safety