Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelt Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung vor dem Scheidungstermin einvernehmlich.
Einleitung
Eine Scheidung ist emotional belastend und kann rechtlich komplex werden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung bietet einen konstruktiven Weg, um zentrale Fragen rund um Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung außergerichtlich zu regeln. Dieser einvernehmliche Ansatz ermöglicht es Ehepartnern, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen, anstatt sie einem Gericht zu überlassen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige über diese rechtliche Vereinbarung, ihre Voraussetzungen, ihren Aufbau und die praktischen Vorteile, die sie mit sich bringt.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtsgültiges Dokument, das von beiden Ehepartnern einvernehmlich unterzeichnet wird und die wesentlichen Folgeangelegenheiten einer Scheidung regelt. Sie dient dazu, die Auswirkungen der Ehescheidung auf Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und weitere Aspekte des gemeinsamen Lebens vertraglich festzuhalten. Diese Vereinbarung bietet beiden Parteien die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten selbstbestimmt zu gestalten, statt sich in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu begeben. Die rechtliche Grundlage für Scheidungsfolgenvereinbarungen findet sich in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere in den Regelungen zum Familienrecht.
Unterschied zur streitigen Scheidung
Der wesentliche Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung und einer streitigen Scheidung liegt in der Art der Konfliktlösung und der zeitlichen sowie finanzellen Belastung. Bei einer streitigen Scheidung müssen die Ehepartner vor Gericht um die Regelung aller Scheidungsfolgen kämpfen, was zu langwierigen Verfahren und erheblichen Kosten führt. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht hingegen eine schnelle, kostengünstige und unbürokratische Lösung, da die Partner sich einigen konnten. Dies kommt insbesondere der gesamten Familie zugute, da Konflikte minimiert werden und die Parteien schneller einen Neuanfang machen können.
Bedeutung im deutschen Familienrecht
Im deutschen Familienrecht nimmt die Scheidungsfolgenvereinbarung einen hohen Stellenwert ein. Sie wird vom Gesetzgeber und den Gerichten ausdrücklich bevorzugt, da sie die Autonomie der Parteien wahrt und das Justizsystem entlastet. Die Gerichte gehen davon aus, dass die Partner ihre eigenen Angelegenheiten am besten selbst regeln können. Dies gilt allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Insbesondere wenn Kinder betroffen sind, behält sich das Gericht das Recht vor, die Vereinbarung zu überprüfen und gegebenenfalls abzulehnen, falls das Kindeswohl gefährdet sein könnte.
Voraussetzungen für eine gültige Scheidungsfolgenvereinbarung
Notarielle Beglaubigung und Beurkundung
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist die notarielle Beurkundung. Dies ist nicht nur empfehlenswert, sondern in vielen Fällen zwingend erforderlich, beispielsweise wenn Immobilien oder erhebliche Vermögenswerte beteiligt sind. Der Notar fungiert als unabhängiger Zeuge und stellt sicher, dass beide Parteien die Vereinbarung verstanden haben und diese freiwillig unterzeichnen. Die notarielle Beglaubigung verleiht dem Dokument eine erhöhte Authentizität und Glaubwürdigkeit, was insbesondere bei späteren Vollstreckungsmaßnahmen von Vorteil ist. Der Notar prüft zudem, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und gibt rechtliche Hinweise zu den Folgen der Vereinbarung.
Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit der Parteien
Beide Ehepartner müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein, um eine rechtsverbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung zu unterzeichnen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Personen, die unter Betreuung stehen oder eingeschränkt geschäftsfähig sind, benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Betreuers oder Vertreters. Sollte ein Partner aufgrund von psychischen Erkrankungen oder anderen Gründen nicht geschäftsfähig sein, kann keine gültige Vereinbarung geschlossen werden. Dies schützt vulnerable Personen vor nachteiligen Entscheidungen, die sie nicht vollständig überblicken können.
Freiwilligkeit und Einvernehmlichkeit
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss völlig freiwillig geschlossen werden, ohne Zwang, Drohung oder unangemessene Beeinflussung durch den anderen Partner. Dies ist eine fundamentale Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages. Beide Partner müssen die Vereinbarung aus eigenem Willen unterzeichnen und nicht aus Angst oder unter Druck. Eine Vereinbarung, die unter Zwang zustande gekommen ist, kann später angefochten werden. Die Einvernehmlichkeit bedeutet, dass sich beide Parteien geeinigt haben und keine offenen Konflikte bezüglich der Inhalte mehr bestehen. Diese gegenseitige Übereinkunft ist die Grundlage für die gesamte Vereinbarung.
Regelung des Unterhalts in der Scheidungsfolgenvereinbarung
Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt
Der Ehegattenunterhalt ist ein wesentlicher Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit gewährt wird, und dem nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung gezahlt wird. Der Trennungsunterhalt ist grundsätzlich zu zahlen, wenn ein Partner während der Trennung bedürftig ist und der andere Partner leistungsfähig ist. Im Regelfall beträgt der Trennungsunterhalt etwa 3/7 des Netto-Unterschiedseinkommens, wenn die Ehegatten beide erwerbstätig sind, oder bis zu 1/2 des Unterschiedseinkommens, wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist. Die Parteien können diese Regelungen in ihrer Vereinbarung frei festlegen, müssen dabei aber die Sozialhilfesätze und die Grundsicherung beachten.
Kindesunterhalt und Bedarfsdeckung
Der Kindesunterhalt dient der wirtschaftlichen Sicherung des Kindes und der angemessenen Deckung seines Lebensbedarfs. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung beider Elternteile, die nicht einfach aufgehoben werden kann. In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird konkret geregelt, welcher Elternteil welchen Betrag monatlich zahlt. Der Unterhalt muss dem altersgerechten Bedarf des Kindes entsprechen, einschließlich seiner Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Ausbildung und medizinischen Versorgung. Die Parteien müssen realistische Beträge festlegen, die dem tatsächlichen Bedarf des Kindes entsprechen, da unrealistisch niedrige Zahlungen später angefochten werden können.
Berechnung und Staffelung des Unterhalts
Die Berechnung des Unterhalts erfolgt üblicherweise nach den Vorgaben der Düsseldorf-Tabelle, die von Obergerichten entwickelt wurde und als Standard für Unterhaltsberechnungen gilt. Die Staffelung des Unterhalts berücksichtigt das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Je höher das Einkommen, desto höher ist die Unterhaltsleistung. Die Parteien können jedoch auch andere Berechnungsmethoden vereinbaren, sofern die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich unter den gesetzlichen Standards liegen. Eine klare Staffelung mit verschiedenen Beträgen für unterschiedliche Altersstufen des Kindes ist sinnvoll, da sich der Unterhaltsanspruch mit dem Alter des Kindes erhöht.
Befristung und Änderungsklauseln
Der Unterhalt kann in der Scheidungsfolgenvereinbarung befristet werden, etwa für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Erreichen eines bestimmten Meilensteins. Allerdings gelten für den Kindesunterhalt strenge Regeln: Der Unterhalt kann nicht einfach befristet werden, sondern muss grundsätzlich so lange gezahlt werden, bis das Kind sich selbst versorgen kann. Für den Ehegattenunterhalt besteht mehr Flexibilität, hier können die Parteien Befristungen vereinbaren. Änderungsklauseln ermöglichen es den Parteien, die Vereinbarung später an veränderte Umstände anzupassen, etwa wenn das Einkommen eines Partners erheblich sinkt. Diese Klauseln sollten klar definieren, unter welchen Umständen eine Anpassung möglich ist.
Sorgerecht und Umgangsrecht regeln
Gemeinsames Sorgerecht im Regelfall
Das gemeinsame Sorgerecht ist in der modernen Familienpraxis der Regelfall. Wenn die Eltern verheiratet sind, haben beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Auch nach der Scheidung können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird explizit festgehalten, dass beide Elternteile das Sorgerecht gemeinschaftlich ausüben. Dies bedeutet, dass beide bei wichtigen Entscheidungen zur Erziehung, Ausbildung und medizinischen Versorgung des Kindes ein Mitspracherecht haben. Das gemeinsame Sorgerecht fördert die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und wird von der Rechtsprechung bevorzugt.
Alleiniges Sorgerecht und dessen Voraussetzungen
In einigen Fällen ist ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils im Interesse des Kindes. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der andere Elternteil das Kind vernachlässigt, misshandelt oder gefährdet. Das alleinige Sorgerecht muss aber begründet sein und kann nicht willkürlich gewährt werden. Ein Elternteil, der das alleinige Sorgerecht möchte, muss dem Gericht nachweisen, dass dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine solche Regelung festgehalten werden, wenn beide Elternteile zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist das Sorgerecht eines Elternteils, bei dem der andere Elternteil nur noch begrenzte Rechte hat.
Umgangsregelung und Besuchszeiten
Die Umgangsregelung ist ein zentraler Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn Kinder vorhanden sind. Sie legt fest, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen das Kind den jeweils anderen Elternteil sehen kann. Eine praktische Regelung könnte etwa vorsehen, dass das Kind jedes zweite Wochenende und jeweils die Hälfte der Schulferien beim anderen Elternteil verbringt. Die Parteien sollten detaillierte Angaben machen, wie beispielsweise: jeden Freitag von 16 bis Sonntag 18 Uhr, oder jede zweite Woche ab Freitag nach der Schule. Flexibilität und Kulanz zwischen den Partnern sind wichtig, um das Wohlbefinden des Kindes zu fördern.
Entscheidungsbefugnisse bei Fragen der Erziehung
Bei gemeinsamen Sorgerecht ist es wichtig zu regeln, wie die Parteien bei wichtigen Entscheidungen vorgehen. Dies können Entscheidungen über die Schulwahl, die Durchführung medizinischer Behandlungen, die Religionszugehörigkeit des Kindes oder die Anmeldung zu bestimmten Aktivitäten sein. Die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte klare Regeln vorsehen, wer welche Entscheidungen allein treffen darf und bei welchen Entscheidungen beide Elternteile zustimmen müssen. Es ist sinnvoll, eine Eskalationsklausel aufzunehmen, die vorsieht, dass im Konfliktfall ein Mediator oder Kinderpsychologe hinzugezogen wird, um im Interesse des Kindes zu handeln.
Vermögensaufteilung und Güterrecht
Zugewinngemeinschaft und Güterzuschreibung
In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft das gesetzliche Güterrecht, das für Eheschließungen gilt, wenn die Parteien sich nicht anders einigen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der beiden Ehegatten grundsätzlich getrennt, aber bei der Scheidung wird der Zugewinn eines jeden Ehegatten berechnet und ausgeglichen. Der Zugewinn ist der Vermögensgewinn, den ein Ehegatte während der Ehe erzielt hat, also die Differenz zwischen seinem Vermögen am Anfang der Ehe und am Ende. Dieser wird dann bei der Scheidung hälftig zwischen den Parteien ausgeglichen. In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann diese Berechnung transparent und im gegenseitigen Einvernehmen dokumentiert werden.
Vermögenswerte und Schuldenteilung
Bei der Vermögensaufteilung müssen alle Vermögenswerte berücksichtigt werden: Bankkonten, Geldanlagen, Aktien, Immobilien, Fahrzeuge, Kunstgegenstände und andere wertvolle Gegenstände. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung von Schulden, etwa Hypotheken, Darlehen oder ausstehende Schulden. Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung müssen beide Parteien eine vollständige und ehrliche Offenlegung aller Vermögenswerte und Schulden vornehmen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine faire Vereinbarung. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können später zu Anfechtungen der Vereinbarung führen. Die Parteien sollten eine detaillierte Liste aller Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten erstellen.
Ausgleichsforderungen und Entschädigungen
Ausgleichsforderungen treten auf, wenn eine Partei mehr Vermögen behält als ihr nach den gesetzlichen Vorgaben zusteht. Diese Forderungen sollten in der Scheidungsfolgenvereinbarung genau quantifiziert werden. Beispielsweise kann festgehalten werden, dass Partner A Partner B einen bestimmten Geldbetrag zahlt, um den Zugewinn auszugleichen. Diese Zahlungen können in einer Summe erfolgen oder in Raten verteilt werden. Auch Entschädigungen für spezifische Sachleistungen, wie etwa die Instandhaltung einer gemeinsamen Immobilie, können geregelt werden. Eine klare Festlegung solcher Forderungen vermeidet später Missverständnisse und Konflikte.
Behandlung von Immobilien und Kapitalvermögen
Die Behandlung von Immobilien ist oft der komplexeste Aspekt einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Es muss geklärt werden, ob die Immobilie einem Partner zufällt, verkauft wird oder ob eine Bewertung und Ausgleichszahlung erfolgt. Bei der Vereinbarung sollten die Modalitäten detailliert festgehalten werden: Wenn ein Partner die Immobilie behält, muss er oder sie den anderen Partner für dessen Anspruch auf die Hälfte des Wertes entschädigen. Kapitalvermögen wie Sparguthaben, Anleihen oder Aktien können ebenfalls aufgeteilt werden. Eine faire Aufteilung, die dem Zugewinnausgleich entspricht, ist wichtig und sollte auf Basis einer unabhängigen Bewertung erfolgen.
Versorgungsausgleich in der Vereinbarung
Rentenansprüche und Altersvorsorge
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung, der oft übersehen wird. Dabei geht es um die Aufteilung von Rentenansprüchen und Altersvorsorge, die während der Ehe aufgebaut wurden. Nach deutschem Recht werden Versorgungsanrechte grundsätzlich bei der Scheidung hälftig ausgeglichen. Dies gilt für alle Arten von Rentenversicherungen und Altersvorsorge. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Parteien allerdings auch von dieser Regelung abweichen und einen anderen Ausgleich vereinbaren. Beispielsweise kann festgehalten werden, dass ein Partner wegen seiner Betreuungstätigkeit für die Kinder einen höheren Anteil erhält oder dass ein Partner freiwillig auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet.
Ausgleich von Versorgungsanrechten
Der Ausgleich von Versorgungsanrechten erfolgt durch einen Verwaltungsakt der Rentenkasse. Die Rentenversicherungsträger führen diesen Ausgleich durch und übertragen die ausgleichspflichtigen Versorgungsanrechte von einem Partner zum anderen. Dieser Prozess wird von den Trägern selbstständig eingeleitet und durchgeführt, nachdem die Scheidung rechtskräftig ist. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Parteien festhalten, welche Versorgungsanrechte ausgetauscht werden und in welchem Umfang. Eine genaue Dokumentation mit allen relevanten Informationen zu den Versorgungsanrechten ist wichtig, um später Streitigkeiten zu vermeiden.
Berufliche Altersversorgung und Betriebsrenten
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es oft auch private und berufliche Altersversorgung, wie Betriebsrenten, Lebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen. Diese müssen ebenfalls in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Betriebsrenten sind besonders wichtig, da sie oft erhebliche Vermögenswerte darstellen. In der Scheidungsfolgenvereinbarung sollten auch diese berücksichtigt werden. Der Versorgungsausgleich für Betriebsrenten ist komplexer als für die gesetzliche Rentenversicherung, da die Regelungen je nach Art und Ausgestaltung variieren. Eine genaue Analyse und Dokumentation dieser Vermögenswerte ist notwendig, um einen fairen Ausgleich zu gewährleisten.
Kindesunterhalt und Kindergeld
Unterhaltsberechnung nach Düsseldorf-Tabelle
Die Düsseldorf-Tabelle ist das Standardinstrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie das Alter und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Die Tabelle bietet Richtwerte, die von den Gerichten üblicherweise herangezogen werden. Sie ist jedoch keine starre Norm, sondern eine Richtlinie. Die Parteien können in ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung Beträge festlegen, die von der Düsseldorf-Tabelle abweichen, sofern dies noch dem Kindeswohl entspricht. Eine Unterschreitung der Tabellenwerte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn das Kind bereits durch andere Einkünfte versorgt ist.
Berücksichtigung von Kindergeld und Steuervorteilen
Das Kindergeld ist ein wichtiger Faktor bei der Unterhaltsberechnung. Das Kindergeld wird grundsätzlich auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, das heißt, wenn der Unterhalt festgesetzt wird, wird das Kindergeld berücksichtigt. Wer das Kindergeld erhält, ist eine wichtige Frage, die in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden muss. In der Regel erhält ein Elternteil das Kindergeld, und dies wird auf den Unterhalt angerechnet, den dieser Elternteil zahlen müsste. Auch Steuervorteile, etwa durch Kinderfreibeträge, sollten berücksichtigt werden. Eine faire Berechnung muss alle diese Faktoren einbeziehen, um eine angemessene Unterhaltsleistung zu gewährleisten.
Unterhaltspflicht und Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Unterhaltspflichtige ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den festgesetzten Unterhalt zu zahlen, solange das Kind unterhaltsberechtig ist. Allerdings gibt es Grenzen: Der Unterhaltspflichtige muss einen ausreichenden Selbstbehalt haben, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, den der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf und der nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden kann. Dieser Selbstbehalt ist in der Düsseldorf-Tabelle dokumentiert und wird regelmäßig angepasst. In der Scheidungsfolgenvereinbarung sollte geklärt werden, dass der Unterhaltspflichtige seinen Selbstbehalt bewahrt und dass bei Einkünften über diesem Selbstbehalt eine Unterhaltsplicht besteht.
Kosten und wirtschaftliche Aspekte
Notargebühren und Gerichtskosten
Die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch einen Notar kostet Gebühren, die sich nach dem Wert des Vermögens richten. Die Notargebühren sind in der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) festgelegt. Auch Gerichtskosten fallen an, allerdings sind diese bei einer einvernehmlichen Scheidung deutlich geringer als bei einer streitigen Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Parteien nur für einen Richter bezahlen, der die Scheidung bestätigt, nicht für langwierige Verhandlungen. Die Kosten für die notarielle Beurkundung hängen vom Gesamtwert der Vermögensgegenstände ab, die in der Vereinbarung geregelt werden. Eine informierte Kostenkalkulation hilft den Parteien, die finanzielle Belastung realistisch einzuschätzen.
Einsparungen gegenüber streitigen Verfahren
Eine einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung spart erhebliche Kosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung. Bei einer streitigen Scheidung müssen beide Partner ihre eigenen Anwälte bezahlen, und die Verfahren können sich über Monate oder Jahre hinziehen. Die Anwaltsgebühren sind an das Streitwertwert gebunden und können in komplexen Fällen extrem hoch ausfallen. Nebenkosten, wie Gebühren für Sachverständige oder Zeugen, treten zusätzlich auf. Eine einvernehmliche Lösung spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und emotionale Belastung. Finanzberater und Rechtsanwälte sind sich einig, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung fast immer die wirtschaftlich sinnvollere Option ist.
Steuerliche Auswirkungen der Vereinbarung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Beispielsweise können Unterhaltsleistungen unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auch bei der Aufteilung von Vermögenswerten können Steuern anfallen, etwa wenn eine Immobilie übertragen wird oder Kapitalgewinne realisiert werden. Eine intelligente Gestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung kann Steuern sparen helfen. Allerdings sollten die Parteien hier professionelle Beratung einholen, um keine unerwarteten Steuerfallen zu erleben. Ein Steuerberater oder ein spezialisierter Familienrechtsanwalt kann helfen, die steueroptimale Strukturierung zu finden.
Erstellung und Beurkundung der Vereinbarung
Rolle des Notars im Verfahren
Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Erstellung und Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Er ist nicht nur ein Zeuge, sondern auch ein Berater, der die Parteien über die rechtlichen Folgen der Vereinbarung aufklärt. Der Notar muss sicherstellen, dass beide Parteien die Vereinbarung verstanden haben und dass sie freiwillig unterschreiben. Er prüft auch, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und dass die Vereinbarung vollständig ist. Der Notar ist verpflichtet, neutral zu sein und keine Partei zu bevorteiligen. Oft ist es sinnvoll, dass die Parteien vorher mit eigenen Anwälten ihre Positionen geklärt haben, bevor sie zum Notar gehen.
Erforderliche Unterlagen und Dokumentation
Bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Parteien müssen Nachweise über ihr Einkommen vorlegen, wie Steuererklärungen, Gehaltsnachweise oder Rentenbescheide. Unterlagen zu Vermögensgegenständen sind notwendig, etwa Kontoauszüge, Einträge ins Grundbuch, Versicherungspolicen und Bewertungen von Immobilien. Für den Versorgungsausgleich sind Auskünfte der Rentenkassen und Versorgungsträger erforderlich. Auch Unterlagen zu Schulden müssen bereitgestellt werden. Eine vollständige Dokumentation ist wichtig, da sie die Grundlage für eine faire Vereinbarung bildet. Der Notar wird die Parteien auf erforderliche Unterlagen hinweisen und sicherstellen, dass alles vorliegt.
Unterschrift und beglaubigte Unterschrift
Die Unterschrift unter der Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein kritischer Punkt. Sie muss persönlich erfolgen, in aller Regel vor dem Notar. Unterschriften per E-Mail oder per Post sind nicht zulässig. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und bestätigt damit, dass die Parteien sie persönlich geleistet haben und dass der Notar die Identität der Parteien überprüft hat. Eine beglaubigte Unterschrift gibt dem Dokument erhöhte Authentizität und Glaubwürdigkeit. Dies ist später wichtig, wenn die Vereinbarung vollstreckt werden muss. Der Notar wird auch dokumentieren, dass die Parteien aufgeklärt wurden und dass keine Mängel bei der Willensbildung vorlagen.
Modifizierung und Änderung der Scheidungsfolgenvereinbarung
Gründe für eine Änderung oder Aufhebung
Es können sich Umstände ergeben, die eine Änderung oder Aufhebung der Scheidungsfolgenvereinbarung erforderlich machen. Häufige Gründe sind erhebliche Einkommensveränderungen, etwa wenn ein Partner arbeitslos wird oder in Rente geht. Auch Veränderungen der Lebenssituation des Kindes, wie der Wechsel zu einer teureren Schulform, können Anpassungen erforderlich machen. Gesundheitliche Probleme, etwa wenn ein Partner chronisch krank wird, können ebenfalls einen Grund darstellen. Eine Änderung ist auch möglich, wenn sich die Bedürfnisse des Kindes erheblich ändern, etwa weil die Ausbildungskosten steigen. Eine Aufhebung ist möglich, wenn die Vereinbarung insgesamt nicht mehr zumutbar ist oder wenn beide Parteien sich auf eine völlig neue Regelung einigen.
Verfahren bei wesentlichen Veränderungen
Wenn wesentliche Veränderungen vorliegen, können die Parteien entweder eine Änderungsvereinbarung abschließen oder vor Gericht eine Änderung beantragen. Eine einvernehmliche Änderungsvereinbarung ist immer vorzuziehen, da sie kostengünstiger ist. Diese muss ebenfalls notariell beurkundet werden und mit den gleichen Formalitäten erstellt werden wie die ursprüngliche Vereinbarung. Kann man sich auf eine Änderung nicht einigen, kann eine Partei beim Gericht einen Antrag auf Änderung stellen. Das Gericht wird dann prüfen, ob wesentliche Veränderungen vorliegen und ob eine Änderung erforderlich ist. Das Verfahren ist ein Antragsverfahren, nicht ein Streitverfahren, was bedeutet, dass es schneller und kostengünstiger ist als ein normales Gerichtsverfahren.
Rücktritt von der Vereinbarung
Ein Rücktritt von der Scheidungsfolgenvereinbarung ist grundsätzlich nur in sehr eng definierten Fällen möglich. Ein Partner kann von der Vereinbarung zurücktreten, wenn er nachweisen kann, dass die Vereinbarung unter Täuschung, Drohung oder Gewalt geschlossen wurde. Auch wenn ein Partner bei Abschluss der Vereinbarung wesentliche Informationen vorenthalten hat, kann dies ein Grund für einen Rücktritt sein. Ein Rücktritt ist jedoch eine extreme Maßnahme und wird von Gerichten nur ungern akzeptiert. Der Grund dafür ist die Rechtssicherheit: Wenn Vereinbarungen leicht rückgängig gemacht werden könnten, hätten sie keinen stabilen Wert. Ein Partner, der von der Vereinbarung zurücktreten möchte, sollte einen Familienrechtsanwalt konsultieren, um zu klären, ob dies möglich ist.
Besonderheiten bei Vereinbarungen mit Kindern
Schutz der Kindesinteressen und Wohl des Kindes
Bei Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Kinder betreffen, hat das Kindeswohl oberste Priorität. Dies ist nicht nur eine ethische Forderung, sondern auch eine gesetzliche Anforderung. Das deutsche Familienrecht verpflichtet die Eltern, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen. In der Scheidungsfolgenvereinbarung muss daher sichergestellt sein, dass die Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht dem Kindeswohl
Fazit
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vielseitiges Rechtsinstrument, das Ehepartnern ermöglicht, die Folgen ihrer Scheidung selbstbestimmt und einvernehmlich zu regeln. Durch die geordnete Festlegung von Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sparen Paare nicht nur erhebliche Kosten und Zeit, sondern wahren auch ihre Würde und Privatsphäre. Die notarielle Beurkundung gewährleistet Rechtssicherheit, während professionelle Unterstützung durch Rechtsanwälte und Mediatoren den Prozess erleichtert. Eine gut durchdachte Vereinbarung trägt zum Wohl aller Beteiligten bei, besonders der Kinder, und schafft eine Grundlage für ein respektvolles Miteinander auch nach der Trennung. Wenn Sie eine Scheidung in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit einem Familienrechtsanwalt zu beraten und die Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu erkunden.