2023 Entlastung: Gesamthaushalt der EU – Agenturen

Die vorliegende Dokumentation betrifft den Haushaltsabschluss der EU-Behörden für das Jahr 2023 im Rahmen des Discharge-Verfahrens (Entlastung), das zwischen 2024 und 2030 stattfindet. Die EU-Parlamentskommission für Haushaltskontrolle (CONT), mit Erik Marquardt (Grüne/EFA) als Berichterstatter, bereitet den Bericht vor, der voraussichtlich am 8. April 2025 im Ausschuss abgestimmt wird, bevor eine Anhörung im Plenum erfolgt. Das Verfahren ist derzeit in der Phase des Parlamentsvotums.

Das Discharge-Verfahren ist ein Kontrollinstrument, das die Rechenschaftspflichten bei der Verwaltung der EU-Gelder sicherstellen soll. Für 2023 betrifft es den Gesamthaushalt der EU-Agenturen, wobei die Relevanz darauf liegt, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Verschiedene Ausschüsse sind beteiligt, darunter die Ausschüsse für Beschäftigung, Umwelt, Außenpolitik, Kultur, Recht, Frauenrechte sowie Verkehr und Fischerei. Einige Ausschüsse, etwa AFET, ECON, SANT und IMCO, haben beschlossen, keine Stellungnahmen abzugeben, während andere ihre Positionen bis zu den jeweiligen Fristen im Februar und Oktober 2024 einbringen.

Auf europäischer Ebene überwacht die Europäische Kommission, vertreten durch die Generaldirektion Haushalt (Commission DG Hahn Johannes), den Haushaltsprozess. Das Dokument COM(2024)0272 vom 25. Juni 2024 bildet die Grundlage für das Verfahren. Das Europäische Amt für Rechnungshilfe (Court of Auditors) veröffentlichte am 24. Oktober 2024 seinen Prüfungsbericht (N10-0034/2024). Weitere bedeutende Meilensteine sind die Bekanntgabe des Ausschuss-Referral am 17.09.2024 sowie die Einreichung der Berichte und Stellungnahmen der Ausschüsse bis Februar 2025.

Der Bericht enthält neben den Empfehlungen Unmengen an Änderungen und Anregungen, die für eine bessere Haushaltskontrolle sorgen sollen. Die Diskussionen zielen darauf ab, Unregelmäßigkeiten zu identifizieren, die Mittelverwendung zu verbessern und Transparenz zu gewährleisten. Der Austausch mit Interessensvertretern ist ebenfalls dokumentiert, unter anderem mit Vertretern der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) sowie EU-Agenturen für Arbeitsschutz und Berufsbildung.

Insgesamt ist das Discharge-Verfahren ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Verantwortung der EU-Organe zu stärken, das Vertrauen in die Haushaltsführung zu sichern und sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Das abschließende Votum des Parlaments im April 2025 wird darüber entscheiden, ob die Umsetzung der Haushaltsführung für das Jahr 2023 entlastet wird oder weiterführende Maßnahmen erforderlich sind.

Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2024/2030(DEC)
Ref.No.: 2024/2030(DEC) Budgetary Control
Date: 07/05/2025 : Debate scheduled
EU Committee: Budgetary Control