2023 Ausstieg: Allgemeiner Haushalt der EU – Europäisches Parlament

Der EU-Haushaltsabschluss 2023 befindet sich derzeit im Discharge-Verfahren, das noch auf die Abstimmung des Europäischen Parlaments wartet. Das Verfahren, das die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel prüft, basiert auf einem nicht-legislativen Dokument COM(2024)0272 vom 25. Juni 2024. Im parlamentarischen Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) wurde am 18. September 2024 die Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EPP) für den Bericht bestellt, begleitet von Schattenberichterstattern verschiedener Fraktionen. Die Abstimmung im Ausschuss ist für den 17. September 2024 geplant, und der Bericht soll bis zum 11. April 2025 im Plenum vorgestellt werden.

Das Verfahren wurde durch mehrere Gremien begleitet, wobei verschiedene Ausschüsse, darunter Außenhandel, Sicherheit, Entwicklung, Umwelt, Gesundheit, Energie, Binnenmarkt etc., entschieden haben, keine Stellungnahmen abzugeben. Dies weist auf eine fokussierte Prüfung durch den Haushaltskontrollausschuss hin.

Auf institutioneller Ebene hat die Europäische Kommission, vertreten durch Kommissar Johannes Hahn, den Haushaltsplan für 2024 vorgelegt und unterstützt. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Union im Juni 2024 ein grundlegendes Dokument (COM(2024)0272), um die Haushaltskontrolle zu unterstützen.

Auch der Europäische Rechnungshof hat im Oktober 2024 eine Stellungnahme (N10-0020/2024) veröffentlicht, die in den Haushaltsprüfungsprozess eingebunden wird. Parallel dazu wurden verschiedene europäische und nationale Dokumente sowie Berichte, insbesondere die Berichte der Kommission und die Stellungnahmen anderer EU-Institutionen, erstellt, um die Haushaltsprüfung zu unterstützen.

Derzeit befindet sich der Prozess auf dem letzten wichtigen Schritt – der Abstimmung im Europäischen Parlament. Dabei wird geprüft, ob der Haushaltsabschluss ordnungsgemäß ist und wie die Mittel im Jahr 2023 verwendet wurden. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die EU den Haushalt entlastet, also offiziell bestätigt, dass die Ausgaben den rechtlichen Vorgaben entsprochen haben. Diese sogenannte Haushaltsentlastung ist ein zentrales Element demokratischer Kontrolle in der EU und betrifft die Verantwortlichkeit der Organe für die Verwendung der Haushaltsmittel.

Zusammenfassend ist das Discharge-Verfahren für den EU-Haushalt 2023 in der finalen Phase, vor der Abstimmung im Parlament. Der Bericht des Haushaltskontrollausschusses wird Ende April 2025 im Plenum vorgelegt, wobei die letztliche Entscheidung über die Entlastung der EU-Organe im parlamentarischen Gremium getroffen wird. Eine positive Entlastung würde die ordnungsgemäße Nutzung der Mittel bestätigen, während eine Ablehnung auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinweisen könnte.

Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2024/2020(DEC)
Ref.No.: 2024/2020(DEC) Budgetary Control
Date: 07/05/2025 : Debate scheduled
EU Committee: Budgetary Control