2023 Abgabe: Allgemeiner Haushalt der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst

Der EU-Haushaltsprüfungsverfahren für das Jahr 2023 befindet sich momentan im Discharge-Verfahren (Entlastungsverfahren) für den Gesamthaushalt der Europäischen Union, insbesondere des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Das Verfahren ist für das Jahr 2024/2025 vorgesehen und wartet derzeit auf die Abstimmung im Europäischen Parlament.

Der Ablauf begann am 25. Juni 2024 mit der Veröffentlichung eines grundlegenden nicht-legislativen Dokuments (COM(2024)0272). Im September 2024 wurde die Überweisung an die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse angekündigt. Der Ausschuss für Budgetkontrolle (CONT) spielt eine zentrale Rolle, wobei der Berichterstatter Joachim Stanisaw Brudziski (ECR) am 11. September 2024 benannt wurde. Weitere Berichterstatter und Schattenberichterstatter aus unterschiedlichen Fraktionen, darunter Kovatchev (EPP), Molnár (S&D), Joron (PfE), Vasile-Voiculescu (Renew), Boeselager (Grünen/EFA) und Tridico (Die Linke), sind in den Prozess eingebunden.

Der parlamentarische Ausschuss für Haushalt plant, am 8. April 2025 eine Abstimmung durchzuführen, während die endgültige Berichterstattung für die Plenarsitzung am 23. April 2025 vorgesehen ist. Die Diskussionen beinhalten auch Stellungnahmen anderer Ausschüsse, darunter die fünf, jedoch hat die Ausschüsse für Außenpolitik (AFET), Entwicklung (DEVE), Verfassungsangelegenheiten (AFCO) beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben. Auch der Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) hat sich dagegen ausgesprochen, eine Meinung zu äußern.

Die Dokumentation umfasst mehrere Schlüsseldokumente: den Bericht des Europäischen Parlaments (PE764.994, 17.12.2024), eine Stellungnahme des AFET-Ausschusses (PE765.237, 31.01.2025), sowie Änderungsanträge (PE768.138, 11.02.2025). Der Abschluss des Verfahrens wird durch das Parlamentsvotum erwartet, wobei der Stand aktuell bei der Abstimmung im Parlament liegt.

Auf EU-Ebene hat der Rat der Europäischen Union eine ergänzende nicht-legislative Grundlagendokumentation (05754/2025, 05.02.2025) vorgelegt. Die Europäische Kommission, vertreten durch den Generaldirektor für Haushalt Johannes Hahn, hat am 25. Juni 2024 einen nicht-legislativen Haushaltsbericht (COM(2024)0272) veröffentlicht.

Neben den parlamentarischen Dokumenten wurde auch ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs (N10-0020/2024) veröffentlicht, der am 10. Oktober 2024 in der offiziellen Zeitschrift (OJ) veröffentlicht wurde.

Zusammenfassend zeigt der Stand, dass das Haushaltsprüfverfahren für 2023/2024 im Europäischen Parlament auf die Abstimmung wartet. Es handelt sich um einen standardmäßigen parlamentarischen Prozess, der durch die Berichterstattung verschiedener Ausschüsse, Dokumentationen und das abschließende Votum geprägt ist. Der Vorgang ist ein wichtiger Schritt in der Haushaltskontrolle und Transparenz der EU-Ausgaben, insbesondere im Kontext des European External Action Service.

Source (PDF):
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file/pdf?reference=2024/2024(DEC)
Ref.No.: 2024/2024(DEC) Budgetary Control
Date: 06/05/2025 : Debate scheduled
EU Committee: Budgetary Control